Methodik & Quellen

Jede Zahl braucht einen Ort.

Wir kennzeichnen, ob eine Aussage die Stadt Borken, eine Zone oder den größeren Zuständigkeitsbereich des Kreis-Gutachterausschusses betrifft.

Amtliche Hauptquelle

Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken (PDF)

Berichtszeitraum: 01.01.–31.12.2025. Veröffentlichungsdatum im Dokument: 23.03.2026. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die im Bericht genannten Städte und Gemeinden einschließlich Borken, jedoch ausdrücklich nicht die Stadt Bocholt.

Amtliche Stadt- und PLZ-Bindung

Das Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erläutert die amtliche Suche nach Gemeinden über den achtstelligen Gemeindeschlüssel. Der Datensatz „Anschriftenverzeichnis 2026“, Stand 31.01.2026, führt Borken als Stadt mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel 05554012 und der Zustell-PLZ 46325. Diese kommunale Abgrenzung ist die Grundlage der PLZ-Prüfung im Anfrageformular.

Kommunale Quelle

Stadt Borken: Unser Borken, verwendet ausschließlich für die amtliche Ortsteilaufzählung; Abruf 23.08.2026.

Wie wir Aussagen kennzeichnen

  • Kreis-Kontext: gilt für den Zuständigkeitsbereich ohne Bocholt.
  • Stadt Borken: im Bericht ausdrücklich kommunal ausgewiesen.
  • Zone oder Normobjekt: nur mit Definition und Anpassungsmerkmalen lesbar.

Grenzen

Berichtswerte sind keine individuelle Bewertung. Kaufpreis, Marktwert und die Eignung eines Vorgehens hängen von den konkreten rechtlichen, tatsächlichen und wirtschaftlichen Merkmalen ab.