Nicht jede Kreiszahl ist eine Borken-Zahl.
Der amtliche Bericht liefert beides: Kontext für den Zuständigkeitsbereich und einzelne kommunale Auswertungen. Die Kennzeichnung entscheidet, was Sie daraus ableiten dürfen.
2.967 registrierte Verträge im Jahr 2025
Diese Zahl gilt für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses im Kreis Borken, nicht für die Stadt Borken. Der Bericht nennt dazu rund 895 Mio. Euro Geldumsatz und rund 997 Hektar Flächenumsatz.
Grundstücksmarktbericht 2026, Berichtsseite 7, Abschnitt 3.1. Der Bericht definiert „Kreisgebiet“ auf Berichtsseite 4 als Zuständigkeitsbereich ohne die Stadt Bocholt.
Rund 204 €/m² im Durchschnitt
Ausgewiesen für Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus in Borken im Jahr 2025. Der Wert umfasst laut Bericht Erschließungskosten nach BauGB und Kanalanschlussbeiträge nach KAG.
Grundstücksmarktbericht 2026, Berichtsseite 7, Abschnitt 3.2. Durchschnittswerte ersetzen weder Bodenrichtwert noch Grundstücksprüfung.
Immobilienrichtwertzone BQ5101: 2.700 €/m²
Der zum 1. Januar 2026 beschlossene Immobilienrichtwert ist auf ein definiertes Normobjekt bezogen. Alter, Wohnfläche, Bodenrichtwert und weitere Merkmale werden über Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt.
Grundstücksmarktbericht 2026, Berichtsseite 171. Ein Immobilienrichtwert ist kein Kaufpreis und keine individuelle Bewertung.
So nutzen Sie die Zahlen sinnvoll
- Prüfen Sie zuerst, ob die Aussage den Kreis, Borken oder eine konkrete Zone betrifft.
- Ordnen Sie Ihr Objekt dem richtigen Teilmarkt zu.
- Erfassen Sie Abweichungen vom jeweiligen Norm- oder Durchschnittsobjekt.
- Behandeln Sie das Ergebnis als Gesprächsgrundlage, nicht als Gutachten.
Bereiten Sie Ihre Immobilienanfrage strukturiert vor.
Beschreiben Sie Lage, Objektart und Zeithorizont. So entsteht eine belastbare Grundlage für die weitere Kommunikation – kein automatisches Wertgutachten.